Es besteht eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Bergheim, die auch von den Jugendämtern der umliegenden Städte anerkannt wird. Bei Vorlage der Kostenübernahme des entsprechenden Jugendamtes können wir direkt mit der Jugendhilfe abrechnen.
Sie haben ggf. Anspruch auf staatlich geförderte kostenlose Nachhilfe durch das Bildungspaket – Bildung und Teilhabe.
Anspruchsberechtigt sind Empfänger von:
Zuständig für die Gewährung dieser Leistungen sind:
Da der Verein sich ausschließlich durch die monatlichen Kostenbeiträge der Eltern und die Mitgliedsbeiträge finanziert, ist es für Eltern verpflichtend, für die Dauer der Förderung ihrer Kinder auch Mitglied im Verein zu sein.
Der jährliche Mindestbeitrag von 12,00 € gewährleistet, dass die Eigenbeiträge für die Förderung auch weiterhin niedrig gehalten werden können. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.
Der jährliche Mindestbeitrag von
12,00 € gewährleistet, dass die Eigenbeiträge für die Förderung auch weiterhin niedrig gehalten werden können. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.